Barrierefreiheit

Unser Stellenmarkt ist so gestaltet, dass er von Nutzern mit oder ohne Behinderung möglichst gleichermaßen gut bedient werden kann. Unser Ziel ist es, unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

Seit dem 01.01.2004 gilt in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. In §10 wird die barrierefreie Informationstechnik geregelt – diesen Bestimmungen unterliegt auch unserer Stellenmarkt.

Einige Beispiele:

  • Die Inhalte der einzelnen Seiten sind z. B. durch sinnvolle Schriftgrößen und Zeilenabstände so strukturiert, dass die Texte leicht lesbar sind.
  • Die Seite ist so aufgebaut, dass auch das Vorlesen durch Screenreader funktioniert.
  • Die Schriftgröße kann skaliert und so an die Bedürfnisse sehschwacher Menschen angepasst werden.
  • Starke Kontraste und klare Schriften sorgen dafür, dass auch Personen mit Farbfehlsichtigkeit die Inhalte schnell und bequem erfassen.
  • Ausgewählte Links sind deutlich gekennzeichnet, so dass man die Seiten auch über Tastaturkommandos bedienen kann. Bilder und Grafiken sind mit beschreibenden Texten hinterlegt.

Hinweise und Anregungen zur Barrierefreiheit, mit denen wir das Angebot stetig verbessern können, nehmen wir gerne auf.